Friedhof Pestalozzistraße
Jesus Christus spricht: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben.“
Unser Friedhof an der Pestalozzistraße liegt im Gemeindebezirk Eppendorf-Goldhamme im ehemaligen "Heusner-Viertel".
Der Friedhof ist Zeuge einer bewegten Geschichte des früheren Stahl- und Zechenarbeiterquartiers Engelsburg - heute eine Oase und ein Ort der Stille, an dem naturnah im Wachsen und Abnehmen der Pflanzen die Schöpfung Gottes in besonderer Weise wahrgenommen wird und Trauerarbeit geschieht.
Alle Menschen, die sich ein christliches Begräbnis wünschen sowie auch Mitglieder ohne Bekenntnis und Menschen muslimischen oder anderen Glaubens, können sich auf dem Friedhof an der Pestalozzistraße bestatten lassen, sofern für sie eine Bestattung gemäß unserer Satzung vorstellbar ist.
Grabarten
Wir bieten auf dem Friedhof Pestalozzistraße unterschiedliche Beisetzungsarten für Sarg- und Urnenbestattungen an.
Wahlgrabstätten (ein- oder mehrstellig)
Auf dem Friedhof Pestalozzistraße bieten wir Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen an. In einer Wahlgrabstelle für einen Sarg können zusätzlich auch bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Wahlgräber können auch mehrstellig sein.
Wahlgräber können auf dem Friedhof Pestalozzistraße nach Absprache frei gewählt und von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege.
Zudem kann die Größe der Grabstätte (Anzahl der Stellen) selbst bestimmt werden. Die Vorgaben der Friedhofssatzung sind hierbei zu beachten. Wir bieten auch Dauergrabpflegeverträge an.
Das Wahlgrab wird für 25 – 30 Jahre erworben, bei jeder neuen Beisetzung muss für den dann Verstorbenen noch eine Ruhezeit von 25 – 30 Jahren gewährleistet und die Grabstelle(n) entsprechend nachgekauft werden. Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich,ebenso eine Verlängerung des Vertrages.
Wahlgemeinschaftsgrabstätten
eignen sich als Grabstätten für Verstorbene, die ihre Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten wollen oder können. Auf jede dieser Grabstätten wird eine einheitliche Grabplatte mit Namen und Lebensdaten des*der Verstorbenen gelegt. Die einfach gehaltene Pflege dieser Grabstätten erfolgt durch die Kirchengemeinde. Auch hier kann die Größe (eine oder mehrere Grabstellen) individuell bestimmt werden.
Das Wahlgemeinschaftsgrab wird für 25 – 30 Jahre erworben, bei jeder neuen Beisetzung muss für den dann Verstorbenen noch eine Ruhezeit von 25 – 30 Jahren gewährleistet und nachgekauft werden. Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich, ebenso eine Verlängerung des Vertrages.
Reihengrabstätten für Urnen
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Die Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt. Es kann jeweils eine Urne beigesetzt werden.
Das Reihengrab wird für die Dauer der Ruhefrist (in der Regel 25 Jahre) von Nutzungsberechtigten gestaltet und gepflegt. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Reihengemeinschaftsgrabstätten ("Rasengräber")
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Es gibt Sargreihengräber und Urnenreihengräber, die der Reihe nach belegt werden. Die Pflege dieser Gräber ("Rasengräber") erfolgt durch die Kirchengemeinde.
Es kann jeweils ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Zu jeder Grabstätte gehört ein einheitlich gestalteter Kissenstein mit Namen und Lebensdaten des*der Verstorbenen. Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen oder zugestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht.
Bei den Grabstätten für Urnen gibt es auch die Möglichkeit zur Bestattung auf einem Grabfeld mit Beschriftung an der Gemeinschaftsstele.
Das Reihengrab wird für die Dauer der Ruhefrist (in der Regel 25 Jahre) durch die Kirchengemeinde gestaltet und gepflegt. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Baumgrabstätten
Eine besondere Art der pflegefreien Reihengräber für Urnen sind die Baumgrabstätten. Die Pflege dieser Gräber ("Rasengräber") erfolgt durch die Kirchengemeinde.
Zu jeder Baumbestattung gehört die Beschriftung mit Namen und Lebensdaten des*der Verstorbenen an einer Gemeinschaftsstele. Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen oder zugestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht.
Das Baumgrab wird für die Dauer der Ruhefrist (in der Regel 25 Jahre) durch die Kirchengemeinde gestaltet und gepflegt. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Urnenbeisetzung im Kolumbarium
Die Beisetzung der Urne erfolgt in einer Kolumbariumkammer; dort wird eine Platte mit Namen und Lebensdaten des*der Verstorbenen angebracht.
Ein Vorerwerb einer Kolumbariumkammer für eine oder zwei Urnen zu Lebzeiten ist möglich, ebenso eine Verlängerung des Vertrages. Die Kolumbariumkammer wird für 25 Jahre erworben, bei einer weiteren Beisetzung muss für den dann Verstorbenen noch eine entsprechende Ruhezeit nachgekauft werden.
Muslimisches Gräberfeld
In Kooperation mit der bosnischen muslimischen Gemeinde Wattenscheid haben wir auf unserem Friedhof ein Gräberfeld für muslimische Bestattungen angelegt, auf dem verstorbene Mitglieder ihrer Gemeinde beigesetzt werden können.
Ihr*e Pfarrer*in
Für die Gestaltung von kirchlichen Trauerfeiern, Begleitung in Krisensituationen und für andere Anlässe haben wir unsere Gemeinde in Seelsorgebezirke eingeteilt. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Gemeinde- und Friedhofsverwaltung
Bei Fragen rund um Trauerfeiern und Bestattungsarten sowohl auf dem Matthäusfriedhof als auch dem Friedhof Pestalozzistraße können Sie mit den Mitarbeiterinnen in der Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen
für Bestattungsunternehmen
Bereitschaftstelefon zur Annahme von Trauerfeiern und Beisetzungen
außerhalb der Bürozeiten
0176-69702370 für den Matthäusfriedhof
0163-3622724 für den Friedhof Pestalozzistraße
Formulare
für die Anmeldung einer Bestattung