Schutz vor sexualisierter Gewalt

Ein sicherer Ort für alle

Als Kirche haben wir die Pflicht alles dafür zu tun, dass diejenigen, die zu uns kommen, so sicher wie möglich sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Kirche ein sicherer Ort für alle ist.

Unser Schutzkonzept:
Grundlagen, Prävention, Intervention, Hilfe für Betroffene, Umsetzung

Das Schutzkonzept für unsere Evangelische Kirchengemeinde Bochum-Südwest beschreibt die Grundlagen aktiver Präventions- und Interventionsarbeit. Übergeordnetes Ziel unseres Schutzkonzepts ist es, in unserer Kirchengemeinde eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Schutzbefohlenen zu stärken und zu leben. So sollen alle Formen der Gewalt verhindert bzw. frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Alle Bereiche unserer Gemeinde sollen ein Schutzraum für die uns anvertrauen Menschen darstellen.

Hier können Sie das vom Presbyterium am 11.6.2026 verabschiedete Schutzkonzept für unsere Gemeinde herunterladen. 

 

Das Wichtigste aus unserem Schutzkonzept hier zusammengefasst:

Basis ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (KGSsG). Es definiert klare Standards, die für alle Gemeinden und Einrichtungen unserer Landeskirche gelten. 

 

A. Grundlagen - unser christliches Menschenbild

Die Evangelische Kirchengemeinde Bochum-Südwest setzt sich aktiv für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ein. Grundlage ist unser christliches Menschenbild: Jeder Mensch verdient Respekt, Schutz und Wertschätzung. Wir schaffen sichere Räume, achten persönliche Grenzen und fördern eine offene Gesprächskultur. Klare Regeln, regelmäßige Schulungen und transparente Beschwerdewege sorgen dafür, dass alle sich in unserer Gemeinde willkommen und sicher fühlen.

B. Prävention – Wir sensibilisieren

Alle Menschen, die in unserer Kirchengemeinde arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sensibilisieren alle ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden unserer Gemeinde, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln. 

Die Präventionsmaßnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Bochum-Südwest umfassen mehrere Bausteine, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und sichere Räume zu schaffen:

  • Risiko- und Potentialanalyse: Regelmäßige Überprüfung von Räumen, Abläufen und Beziehungen auf mögliche Risiken und Stärkung vorhandener Schutzfaktoren.
  • Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe: Spezielle Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen und Menschen mit erschwerter Beschwerdemöglichkeit.
  • Verhaltenskodex: Verbindliche Regeln für alle Mitarbeitenden zu respektvollem Umgang, Nähe und Distanz, Sprache, Körperkontakt, Einzelkontakten und digitaler Kommunikation.
  • Personalverantwortung: Sorgfältige Auswahl, Schulung und Begleitung aller Mitarbeitenden, Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen und Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Basisschulungen und Auffrischungen, um Wissen und Handlungssicherheit zu stärken. Ein wichtiger Baustein der Prävention sind die regelmäßigen Basisschulungen und Auffrischungen für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Gemeinde im Rahmen des Schulungskonzepts unseres Kirchenkreises. Sie werden nach dem Schulungsstandard "hinschauen-helfen-handeln"   geschult und somit für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert. Neben dem hier vermittelten Grundlagenwissen geht es u.a. auch darum, die kirchlichen Strukturen und Besonderheiten zu verstehen, um im Verdachtsfall handlungsfähig zu bleiben und sofort zu wissen, was zu tun ist. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt.
  • Beteiligung und Beschwerdewege: Förderung der Beteiligung aller Gemeindemitglieder und Einrichtung transparenter, niedrigschwelliger und vertraulicher Beschwerdewege.

 

C. Intervention – Wir handeln

Wird in unserer Kirchengemeinde der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort. Dabei werden wir von externen Stellen unterstützt.

Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle  zu wenden. Bei der Bearbeitung einer Meldung wird der Notfallplan berücksichtigt. Dieser ist Teil des Schutzkonzeptes und legt fest, welche Schritte gegangen und welche Personen informiert bzw. beteiligt werden müssen.

D. Hilfe – Wir unterstützen

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.

Als Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen steht Dr. Britta Jüngst (0521 594-208, 0151 57659323, Info-Seite auf der Homepage der EKvW ) zur Verfügung. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein.

Darüber hinaus können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an die zentrale Anlaufstelle.help wenden. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote. help übernimmt somit eine Lotsenfunktion.

E. Umsetzung – kontinuierliche Weiterentwicklung des Schutzkonzepts

Die Evangelische Kirchengemeinde Bochum-Südwest sorgt mit klaren Zuständigkeiten dafür, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt eine gemeinsame Aufgabe bleibt. Das Presbyterium übernimmt die Leitung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts, alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden setzen die Schutzstandards in ihrem Bereich um. Gruppenleitungen und externe Partner tragen besondere Verantwortung für sichere Rahmenbedingungen. Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft, angepasst und weiterentwickelt, damit unsere Gemeinde ein sicherer Ort für alle bleibt.

Beauftragte für das Schutzkonzept  in unserer Gemeinde

Pfarrerin Stefani Haferung
Pfarrerin Ulrike Menzel  
Ute Rudnick 
Dr. Andreas Seifert  
Christiane Sittig

Schutzkonzept zum Download

Ansprechstelle für Betroffene in der EKvW

Dr. Britta Jüngst  

Mobil: 0151 57659323

Tel: 0521 594-208

Mail: britta.juengst@ekvw.de

Kontakt zur Beauftragten in der EKvW

Dr. Charlotte Nieße
Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
­Tel.: 0521 594-308
­Mail: charlotte.niesse@ekvw.de

Verantwortlich für die Umsetzung des KGSsG im Kirchenkreis Bochum

Synodalassessorin Diana Klöpper

Tel. 0151 43180625

diana.kloepper@ekvw.de

weitere Infos auf der Homepage unseres Kirchenkreises

Grundlagenschulung für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche in Bochum nehmen an den Schulungen "hinschauen - helfen - handeln" teil. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt und sind verpflichtend.

Anmeldelink zu den Schulungen Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Infoflyer zum Download

Was ist sexualisierte Gewalt? Was können Betroffene tun? Wie melde ich sexualisierte Gewalt?