Kirchenwahl 2. Juni 2024

Gegenwärtig bereitet der Bevollmächtigtenausschuss, das erste Leitungsgremium unserer neuen Gemeinde, die Wahl zum Presbyterium (Kirchenwahl) vor.

Hier finden Sie alles Wissenswerte und alle Termine:

Insgesamt 15 Presbyterinnen und Presbyter werden zusammen mit den gewählten Pfarrerinnen unserer Gemeinde ab dem 23. Juni die neue Gemeindeleitung bilden

Damit aus allen 3 Gemeindebezirken Dahlhausen, Eppendorf-Goldhamme und Weitmar gleich viele Mitglieder vertreten sind, können pro Gemeindebezirk jeweils 5 Presbyterinnen und Presbyter berufen werden.

 

Nach Ablauf der Wahlvorschlagsfrist hat der Bevollmächtigtenausschuss, das Leitungsgremium unserer Gemeinde, den einheitlichen Wahlvorschlag festgestellt.

Folgende Gemeindeglieder sind vorgeschlagen worden und haben ihre Bereitschaft zur Kandidatur bestätigt:

für den Bezirk Dahlhausen

  • Marita Eidmüller
  • Susanne Lauterbach
  • Anja Lubbe-Berchem
  • Christiane Sittig
  • Theo Ubbens

für den Bezirk Eppendorf-Goldhamme

  • Kristina Braun
  • Annette Kaemper-Baudzus
  • Klaus Neuhaus
  • Gertraut Nordhoff
  • Sandra Weik

für den Bezirk Weitmar

  • Olaf Blome
  • Carmen Böhringer
  • Grit Hemken to Krax
  • Ute Rudnick
  • Günter Strieso

Damit entspricht in jedem Bezirk die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Anzahl der zu besetzenden Plätze. Jeweils 5 Plätze für Presbyter*innen können pro Gemeindebezirk besetzt werden. 

In den Gottesdiensten am 21. April wird der einheitliche Wahlvorschlag offiziell abgekündigt.

Im Zeitraum der darauffolgenden 5 Werktage vom 22. bis zum 26. April gibt es die Möglichkeit, beim Bevollmächtigtenausschusss der Ev. Kirchengemeinde Bochum Südwest (Blumenfeldstraße 4, 44795 Bochum) oder beim Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Bochum, Westring 26 a, 44787 Bochum, Beschwerde einzulegen. 

Die Abkündigung des bestandskräftigen Wahlvorschlags erfolgt dann am 5. Mai. Da in allen drei Gemeindebezirken nicht mehr Kandidat*innen vorgeschlagen wurden als Plätze zu besetzen sind, findet keine Wahl statt und es werden bereits am 5. Mai die gewählten Presbyterinnen und Presbyter abgekündigt.

 Termine im Zusammenhang mit der Kirchenwahl

Dokumente zum Download

PRESBYTERIUM - WAS IST DAS EIGENTLICH?

Wörtlich übersetzt sind die Presbyter*innen die "Ältesten". Der Begriff hat seinen Ursprung in den urchristlichen Gemeinden und bezeichnet Gemeindeglieder, die Leitungsaufgaben übernehmen. In unserer Evangelischen Kirche von Westfalen können Frauen und Männer im Alter von 18 bis 75 Jahren in das Amt der Presbyterin bzw. des Presbyters berufen werden.

WAHLVORSCHLÄGE

Bis zum 6. April 2024 können Vorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Presbyteriums abgegeben werden.

Wählbar sind Mitglieder unserer Gemeinde Bochum-Südwest, die am Wahltag wahlberechtigtes Gemeindeglied nach § 1 KWG sind und das 18. und noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 wahlberechtigten Gemeindegliedern  per Unterschrift unterstützt werden.

Wahlberechtigtes Gemeindeglied ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen nach  § 1 KWG erfüllt.

In unserer Gemeinde sind bezirksübergreifende Wahlvorschläge für die Vorschlagenden und die Vorzuschlagenden möglich. Wahlberechtigte Gemeindeglieder können somit auch Kandidaten aus anderen Wahlbezirken der Kirchengemeinde für den eigenen Wahlbezirk vorschlagen. Zugleich können Gemeindeglieder in einem anderen als dem eigenen „Wohnsitzwahlbezirk“ kandidieren; unabhängig von der Kandidatensituation im „Wunschbezirk“. 

Neu bei der Kirchenwahl 2024 ist folgende Erklärung zum Wahlvorschlag bzgl. des Erweiterten Führungszeugnisses: 

Im Jahr 2021 ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt  (KGSsG) in Kraft getreten. Gem. § 5 des KGSsG besteht auch für das Presbyterium ein Tätigkeitsausschluss für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurden, die nach SGB VIII von der Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe ausschließt. Mit der Erklärung zur Annahme der Wahl unmittelbar im Vorfeld der Abkündigung der Wahlergebnisse müssen die Gewählten deshalb ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz vorlegen. Hierzu muss sich das vorgeschlagene Gemeindeglied bereits mit der Abgabe des Wahlvorschlags schriftlich bereiterklären. Um das erweiterte Führungszeugnis rechtzeitig beantragen zu können, erhält das vorgeschlagene Gemeindeglied von der Kirchengemeinde ein entsprechendes Anforderungsschreiben, das Voraussetzung für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist. Weitere Informationen hierzu erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig vor Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens.

Zusammen mit den Pfarrer*innen einer Gemeinde bilden die Presbyter*innen das Presbyterium. In anderen Landeskirchen heißt dieses Leitungsgremium "Kirchenvorstand". Informationen über die Aufgaben eines Presbyteriums gibt es auf der Internetseite unserer Westfälischen Landeskirche . Dort können Sie sich auch über die presbyterial-synodale Ordnung informieren, welche besagt, dass sich unsere evangelische Kirche "von der Basis", also von den Gemeinden her aufbaut.

Hier können Sie eine Nachricht an den Bevollmächtigtenausschuss schreiben:

Ihre Nachricht wird an den*die Vorsitzende*n des Bevollmächtigtenausschusses zugestellt.